Einkaufsbedingungen der HAIDLMAIR Schlierbach Company GmbH
ALLGEMEINES
Durch Annahme dieses Auftrages treten allfällige in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angeführten allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung dieses Auftrages außer Kraft, soweit sie von unseren allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichen, ohne dass es unsererseits eines Widerspruches bedarf. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte auch wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird.
Wenn ein Vertragsabschluss zustande kommt, anerkennt der Verkäufer die Einkaufsbedingungen, wenn innerhalb 14 Tagen ab Bestellung keine Auftragsbestätigung erfolgt.
BESTELLUNG
Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind wirksam. Auch Änderungen der Geschäftsbedingungen werden von uns nur akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden zwischen dem Käufer und Verkäufer sind unwirksam. Überschreitung der in unserer Bestellung angeführten Preise werden seitens des Käufers nicht anerkannt. Mangels besonderer Vereinbarung verstehen sich die Preise inklusive Verpackung, Lieferung: DDP Werk Schlierbach (Incoterms 2000).
PREIS
Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarungen verstehen sich Preise, die uns genannt werden, inklusive aller Abgaben und Nebenkosten einschließlich Transportkosten. Vereinbarte bzw. dem Vertrag zu Grunde gelegte Preise gelten als Fixpreise.
Preisgleitklauseln und das Recht zur einseitigen Leistungsänderung werden von uns nicht akzeptiert, solange sie nicht besonders ausgehandelt werden.
SCHUTZ VON PLÄNEN UND UNTERLAGEN / GEHEIMHALTUNG
Von uns zur Verfügung gestellte Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergaben, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertag nicht zustande kommt.
Der Verkäufer verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
LIEFERUNG / LIEFERFRIST
Lieferungen sind an die in der Bestellung angegebene Adresse vorzunehmen. Lieferscheine sind den Waren beizulegen. Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist ist für den Verkäufer verbindlich. Kann die Frist nicht eingehalten werden, so hat der Verkäufer rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Lieferfrist den frühestmöglichen Ersatztermin vorzuschlagen. Dieser Bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Bei Überschreitung erfolgt eine Nachfristsetzung durch die Firma HSC mit Pönale von 1%/ Woche.
Wenn auch dann eine Überschreitung entsteht, besteht das Recht auf Rücktritt vom Vertrag mit Recht auf Schadensersatz.
VERPACKUNG
Die Lieferung ist sachgemäß zu verpacken. Auftretende Lieferschäden sind vom Verkäufer zu tragen. Ist wegen fehlender Versandunterlagen eine Übernahme oder Weiterbehandlung der Lieferung nicht möglich, lagert die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Verkäufers, bis die erforderlichen Unterlagen nachgereicht sind. Preise verstehen sich inklusive Verpackung.
GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
Haftungsausschlüsse unserer Vertragspartner, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit uns ausgehandelt.
Im Falle des Auftretens von Mängeln steht es uns frei, zwischen Austausch, Reparatur oder Preisminderung zu wählen, wenn kein Wandlungsanspruch besteht und wir von diesem Recht Gebrauch machen.
Soweit wir auf Reparatur oder Austausch bestehen, sind wir bis zur vollständigen Erfüllung der geschuldeten Leistung/Lieferung zur Zurückbehaltung des gesamten Entgelts berechtigt.
RECHNUNGEN
Rechnungen müssen bevorzugt in digitaler Variante (PDF) per Email an rechnungen@hsc-werkzeugbau.at gesendet werden
ZAHLUNG
Zahlung erfolgt binnen 14 Tage ohne Abzug mit Ausnahme von Sondervereinbarungen. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Rechnungserhalt und der Übernahme der bestellten Ware.
Sollte die Abrechnung vereinbarungsgemäß in Teilbeträgen erfolgen, verlieren wir unseren Skontoabzug für die rechtzeitig entrichteten Teilbeträge jedenfalls nicht, wenn andere Teilzahlungen nicht innerhalb der Skonto- bzw. Fälligkeitsfrist bezahlt werden.
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn über das Vermögen des Verkäufers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eingeleitet oder gegen ihn ein Exekutionsverfahren anhängig ist oder er sein Geschäft an dritte Personen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen übergibt bzw. übergeht oder sonst wesentliche z.B. gesellschaftsrechtliche Änderungen im Unternehmen des Verkäufers eintreten.
GERICHTSSTAND/RECHTSWAHL
Auf diese Vereinbarung und alle daraus allenfalls entstehenden Streitigkeiten ist österreichisches Recht anzuwenden. Das UN Kaufrecht findet keine Anwendung. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige örtliche Gericht zuständig.